Datenschutz und KI (DSG, DSGVO)
Auch: revDSG · GDPR
Wer mit KI Personendaten bearbeitet, muss die Datenschutzgesetze einhalten – in der Schweiz das DSG, in der EU die DSGVO.
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) hat klargestellt, dass das DSG direkt auf KI-Anwendungen anwendbar ist. Dazu gehören Transparenz über Zweck und Funktionsweise, das Recht, gegenüber automatisierten Einzelentscheidungen den eigenen Standpunkt darzulegen, und die Pflicht zur Datensicherheit.
Praktisch heisst das: keine vertraulichen Kunden- oder Personaldaten in KI-Dienste eingeben, deren Datenverwendung unklar ist; Business-Verträge und Auftragsbearbeitung prüfen; und intern regeln, welche Daten in welche Werkzeuge dürfen.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Fachberatung.
